Kempen. (biro) Geld, das durch Bußgelder in die Stadtkasse kommt, kann die Stadt nicht für einen bestimmten Zweck ausgeben. Das muss die Fraktion ÖDP/Linke hinnehmen, die für die jüngste Ratssitzung den Antrag gestellt hatte, die Hälfte der Einnahmen, die die Stadt durch die Ahndung von Corona-Verstößen generiert, für Bildung, Kultur- und Sportförderung von Kindern aus einkommensschwachen Familien zuzuführen. Durch den Ausfall des Präsenzunterrichts und den Wegfall des sozialen Umfelds seien Kinder aus einkommensschwachen Familien, aus Familien mit Migrationshintergrund und aus geflüchteten Familien schwer betroffen, begründete die Fraktion ihren Antrag. Ohne zusätzliche Mittel seien die Defizite, die bei Kindern im Schul-, Sport- und Kulturbereich entstanden seien, kaum aufzuholen.
Kämmerer Jörg Geulmann zufolge rechnete die Stadt für 2020 mit rund 39 000 Euro durch Bußgelder aus Corona-Verstößen. Davon sind allerdings bislang erst 27 000 Euro eingegangen – der Rest steht noch aus, weil es Widersprüche gibt. 2021 hat die Stadt bislang 2400 Euro durch Corona-Verstöße eingenommen. Diese Gelder könne die Stadt allerdings nicht einem bestimmten Zweck zuführen, wie Geulmann auf Anfrage erklärt: Nach dem Haushaltsgrundsätze-Gesetz sollten Einnahmen der Gesamtdeckung dienen – eine Verbindung von Einnahmen mit einem bestimmten Zweck sei unzulässig. „Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben", so Geulmann. Deshalb könne man beispielsweise auch nicht mit Bußgeldern für Hundehaufen eine Hundewiese finanzieren.