Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,die Fraktion ÖDP/LINKE stellt folgende Anfrage zur o.g. UKA Sitzung. Ersatzweise wegen Zuständigkeit im nächsten Sozialhilfeausschuss.
Anfrage:
Ist es für Bürgergeld-Empfänger schädlich, im Bezug auf ihren Bürgergeldantrag, wenn Wir für diesen Personenkreis einen höheren Zuschuss für Balkon-Kraftwerke gewähren?
Und weiter möchten wir wissen ob es gesetzlich zulässig ist eine 200 Euro Förderung die für alle gilt, punktuell für bestimmt Gruppen (hier Bürgergeldempfänger), z.B. zu verdoppeln?
Begründung:
Die aktuell im Markt zur Verfügung stehenden Balkon PV Anlagen (Steck-Solaranlagen) mit 300 Wp kosten ca.500-600 Euro, sowie 600 Wp eben dann 800-1000 Euro.
Der bisher vom Stadtrat beschlossene 200 Euro Zuschuss für Steck-Solaranlagen ist für Normal-Verdienende im Vollerwerbsleben vertretbar. Für Empfänger des Bürgergelds sind 400-800 Euro Selbstbeteiligung finanziell nicht aufbringbar. Unabhängig vom sozialen Status sind alle durch höhere Energiepreise betroffen.
Um aber diesem genannten Personenkreis durch eine Balkon PV Anlage auch in den Genuss von Eigenstromerzeugung kommen zu lassen ist nach unserer Auffassung eine Verdoppelung unseres Zuschusses von Nöten. Sollte eine höhere Bezuzussung eben nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden und auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, behalten wir uns vor einen diesbezüglichen Antrag zu stellen.
Jeyaratnam Caniceus
Fraktionsvorsitzender Ödp/Linke