Jeyaratnam Caniceus
Mitglied der ÖDP
Ratsherr der Stadt Kempen

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
von LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1663 2
14.01.18     Klicks:4681     A+ | a-
In vielen Regionen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, in Luxemburg sowie in Ostbelgien, Südtirol und Oberschlesien sind Umzüge zum Martinstag üblich. Bei den Umzügen ziehen Kinder mit Laternen durch die Straßen der Dörfer und Städte. Begleitet werden sie häufig von einem auf einem Schimmel sitzenden Reiter, der mit einem roten Mantel den heiligen Martin als römischen Soldaten darstellt. Häufig wird auch die Schenkung des Mantels, von der die Legende erzählt, an den Bettler nachgestellt. Bei dem Umzug werden Martinslieder gesungen, häufig begleitet von einer oder mehreren Blaskapellen. Die Laternen werden oft vorher im Unterricht der Grundschulen und in Kindergärten gebastelt.

Auch wenn es in den verschiedenen Traditionsformen durchaus deutliche inhaltliche Unterschiede gibt, so zeigt sich gerade darin die Besonderheit der Rheinischen Martinstradition, wobei das „Rheinische“ hier geographisch das Land zwischen Rhein, Maas und dem Eifelvorland meint. Unsere niederländischen Nachbarn haben den besonderen Martinsbrauch der Stadt Utrecht auf nationaler Ebene bereits als immaterielles Kulturerbe anerkannt.

Die heutige Form des Umzuges, bei der Martin als Soldat oder als Bischof mitreitet, entstand ab 1867 im Rheinland, nachdem es schon vorher Lichterzüge in Form von „Lärmumzügen mit Lichtern“ oder als geordnete, von Erwachsenen geleitete Umzüge gab. Das Rollenspiel der „Mantelteilung“ betont den Appell zum mitmenschlichen Helfen, der in Erinnerung an die Martinslegende den teilnehmenden Kindern vermittelt werden soll.

Die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe soll zeigen, wie wertvoll und unterstützenswert diese über 150 Jahre alte Tradition ist. Außerdem erhoffen sich die Antragsteller auch einen sensibleren Umgang mit dem Brauch. Die Bewahrung christlicher Traditionen führt zu größerer Toleranz gegenüber denjenigen anderer Religionen, denn das Wissen um die eigene Kultur fördert das Verständnis für andere. Außerdem sollen mit dem Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes die Werte, die Tradition und die Kultur der Rheinischen Martinstradition geschützt werden.

Beschlussfassung
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen teilt die Auffassung der Antragsteller, dass die Rheinische Martinstradition ein schützenswertes immaterielles Kulturerbe ist.


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